Die Eltern bringen ihre Kinder pünktlich um 09:45 Uhr zum Unterricht und holen sie auch pünktlich nach dem Unterricht ab.
Die Kinder besuchen den Unterricht ohne Eltern.
Den Eltern ist es, nach Absprache mit der Schulverwaltung, erlaubt ihre Kinder zur Eingewöhnung für eine angemessene Zeit zu begleiten.
Die erste Unterrichtsstunde am Schuljahresanfang sowie die vorletzte Unterrichtstunde jedes Schulquartals sind offene Unterrichtsstunden und können Interessierten besucht werden.
Probeunterricht wird kostenlos angeboten, wenn das Kind anschließend in der Schule angemeldet wird. Sonst kostet Probeunterricht 5,00 €.
Die Eltern bringen Schulsachen und Ersatzschuhe für ihre Kinder mit.
Das Eigentum der Kinder wie z.B. Schulsachen, Ersatzschuhe, Brotdose etc. sind mit dem Namen & Vornamen des Kindes zu beschriften.
Vergessene Gegenstände werden in den Räumlichkeiten des Vereins für mindestens einen Monat aufbewahrt. Sofern der Eigentümer diese nicht rechtzeitig abholt, werden sie gespendet.
Für Wertgegenstände der Schüler und Eltern, deren Schaden oder Verlust übernehmen der Verein und die Sonntagsschule keine Haftung.
Es ist nicht erlaubt in den Räumlichkeiten zu rennen.
Eine Frühstückspause gibt es für alle Klassen nach der zweiten Unterrichtsstunde.
Die Eltern sollten ihren Kindern genügend Essen und Trinken mitgeben. Keine süßen Getränke wie Kakao oder Saft, keine Kaugummis, kein Joghurt – es bleiben starke klebrige Verschmutzungen zurück, die zusätzliche Reinigungskosten verursachen.
Essen ist nur in der Pause und nur in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Im Unterricht ist eine kleine Flasche Wasser erlaubt.
Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter in den Räumlichkeiten von den Schülern selbstständig zu entsorgen. Die Lehrer sind nicht verpflichtet den Müll der Schüler auf zu sammeln und zu entsorgen.
Bei Toilettenbesuch ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten. Die sanitären Anlagen sind sauber zu verlassen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Fenster zum Lüften nur in „Kippstellung“ geöffnet.
In die Küche gibt es für Schüler aus Sicherheitsgründen keinen Zugang aufgrund der sich dort befindenden Elektrogeräte und scharfer Gegenstände.
Mit dem Eigentum des Vereins und der Samstagschule ist vorsichtig und behutsam umzugehen.
Mutwilliges Zerstören oder absichtliches demolieren des Eigentums des Vereins und der Samstagschule oder anderer führt zum Ausschluss des Schülers vom Unterricht und kann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages nach sich ziehen. Die Eltern haften für den entstandenen Schaden.
Verletzung einer oder mehrerer oben genannter Regel führt zur Abmahnung und kann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages nach sich ziehen.
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